Solarparkversicherung

Die Versicherung einer Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark) stellt andere Anforderungen an den Versicherungsgeber, als dass bei einer Photovoltaikversicherung für Dach- oder Fassadenanlagen der Fall ist. Einerseits ist die Größe und somit das abzusichernde Risikowert bei einem Solarpark erheblich höher. Aber auch die Risikolage ist bei Freiflächenanlagen individuell unterschiedlich und somit ist auch die Risikoprüfung individuell vorzunehmen.

Anlagengröße und Investitionssumme

Diese Parameter sind bei der Risikobeurteilung an einfachsten zu bewerten und ergeben aus statistischen Größen in der Regel bei jedem Versicherer einen Promille Satz, der sich an der Investitionssumme oder an der Anlagenleistung ( KwP) orientiert. Dieser Wert ergibt somit das Grundgerüst, welches nun von den unterschiedlichen Risikofaktoren und Sicherungsmaßnahmen den Beitrag bestimmt.

Standort des Solarparks

Der Standort spielt bei der Risikobeurteilung eine erhebliche Rolle. In welcher ZÜRS Zone wird die Anlage errichtet (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen . Ist der Boden für den Bau einer Freiflächenanlage geeignet? Gibt die geografische Lage Rückschlüsse auf ein erhöhtes Diebstahlrisiko?

Die ZÜRS Zone bestimmt die Hochwassergefährdungen sowie die Starkregen-, Blitzschlag-, Sturm- und Erdbebenrisiken. In der Regel ist diese Beurteilung natürlich auch schon bei der Planung eines Solarparks von entscheidender Bedeutung. Häufig werden für Anlagen Gebiete angeboten, die vorher bereits anderweitig gewerblich genutzt wurden und bei denen nun die weitere Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Zum Beispiel werden stilgelegte Deponien gerne als Standorte für Solarparks zur Verfügung gestellt. Aber nur über ein Bodengutachten kann tatsächlich die Eignung für eine langjährige Nutzung festgestellt werden. Fehlt dieses Gutachten, lehnt der Versicherer in der Regel eine Deckung ab oder oder wird zumindest den Versicherungsschutz einschränken.

Andere gefahrerhöhenden Umstände im Umfeld des Solarparks können Windräder (Eiswurf) oder bestimmte Gewerbebetrieb sein.

Das Standortanhängige Diebstahlrisiko soll und kann durch den Einsatz der unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen erheblich reduziert werden. Gleiches gilt für das ebenfalls erhöhte Vandalismus Risiko bei Freiflächenanlagen.

Objektschutzmaßnahmen für Solarparks

Die Mindestsicherung ist in den meisten Fällen die Umzäunung des Geländes, auf dem der Salarpark installiert ist. Je nach Versicherer gibt es dabei unterschiedliche Anforderungen an den Zaun. Die Regel ist ein mindestens 2 Meter hoher Industriegitterzaun mit Übersteigschutz. Eine Standsicherheitsprüfung gem. DIN1055 und die mechanische Beanspruchungsfestigkeit gem. IEC61215 oder IEC61646- Zertifikat sind versicherungstechnisch gängige Schutzmaßnahmen.

Die optische oder akustische Sicherung durch Videoüberwachung, Ausschaltung zu einer Sicherheitsfirma , Alarmanlagen etc. sind genauso diestahlhemmend wie eine entsprechende Verschraubung oder Verklebung der einzelnen Photovoltaik-Module. Brandschutzmaßnahmen bei einer Freiflächenanlage sind der dauerhaft niedrige Bewuchs (maximal 20cm) von Pflanzen auf der Fläche. Auch Freiflächen die mit Kies ausgestattet sind, stellen eine sinnvolle Brandschutz bzw. -begrenzung dar. Um Feuereinwirkung von außerhalb der Solarparkfläche zu verhindern, hilft ein Streifen von fünf Meter Breite der mit ca. 20 cm Kies in Zaunnähe aufgeschüttet wird.

Die Sicherung der Wechselrichterstation ist ein weiterer wichtiger Faktor im Bereich der Schutzmaßnahmen. Wettersichere und korrisionsgeschützte Unterbringung der Zentraleinheit eines Solarparks sollte Standard sein. Die Ausstattung der Wechselrichter mit denen am Einsatzort der Anlage entsprechenden IP-Schutzklassen (Die IP-Schutzklassen legen fest, in welchem Umfang ein elektrisches Bauteil Umwelteinflüssen ausgesetzt werden kann ohne beschädigt zu werden oder ein Sicherheitsrisiko darzustellen) bietet einen guten Überspannungsschutz.

Um den Ertragsausfall bei einem versicherten Sachschaden möglichst gering zu halten, sollte jeder Solarpark über ein regelmäßig gesichtetes Ferndiagnosesystem verfügen. Je schneller ein Schaden am Park erkannt wird, desto schneller ist auch eine Reparatur möglich und begrenzt somit den entstandenen Ertragsausfall.

Solarparkversicherung - Beantragung und Risikoprüfung

Die Prüfung der Versicherbarkeit eines Solarparks stellt sich je nach Anbieter unterschiedlich umfangreich und auch machbar dar. Alle Anfragen für eine PV-Solarpark-Versicherung bei unseren Deckungsgebern kann über den Risikofragebogen zur Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaik-Freiflächenanlegen gestellt werden. Die erforderlichen Informationen zum Ausfüllen des Fragebogens sind schnell und einfach für jeden Interessenten zu bekommen. In der Regel erhalten Sie spätestens nach zwei Werktagen eine Rückantwort und ein Angebot.

Neben der Allgefahrendeckung kann auch eine Photovoltaik Montageversicherung sowie die Betreiberhaftpflichtversicherung beantragt werden. Gerade die Betreiberhaftpflicht schützt Betreiber von Solarparks vor dem Risiko des Regresses der Energieversorger wegen entgangener Einspeisegewinne durch das geschädigte Stromnetz. Ein Schaden am Stromnetz ist mit wachsender Anlagengröße natürlich höher.

Allgefahrendeckung nach den "Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung"

Umfang und Leistungen der abgeschlossenen Versicherung sind gerade bei einer oft siebenstelligen Investition für eine Freiflächen Photovoltaikanlage von enormer Bedeutung. Allgefahrendeckung bedeutet, dass jede von außen auf die versicherte Anlage einwirkende Gefahr als mitversichert gilt, es sei denn es besteht ein definitiver Ausschluss. Um die Elektronikversicherungsbedingungen auf die Gegebenheiten einer PV-Anlage zu konkretisieren, gibt es besondere Vereinbarungen und Klauseln. Deckungserweiterungen wie innerer Betriebsschäden oder Erhöhung der Erstrisikosummen aus den allgemeinen Bedingungen werden hierdurch geregelt.

Regulierte Versicherungsfälle an bei uns versicherten Solarparks bzw. Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Folgend erhalten Sie ein paar reelle Schadenbeispiele an über uns versicherte PV-Großanlagen:

  • Ein zum Glück recht früh erkannter Brand in der Wechselrichterstation einer 2.5 Megawatt Freilandanlage hat einen Sachschaden von ca. 220.000 Euro und einen Ertragsausfall von ca. 70.000 Euro verursacht.
  • Gleicher Fall, andere Anlagengröße. Der Brand der Wechselrichterstation in einem 6.8 MW Solarpark hat 330.000 Sachschaden und 140.000 Ertragsausfall verursacht.
  • Ebenfalls bei einer 6 Megawatt Freilandanlage entstand durch Diebstahl von Modulen ein Gesamtschaden von ca. 150.000 Euro.

Bei Schäden in dieser Größenordnung ist die Schadenregulierung durch den Versicherer und die verbindliche und kooperative Zusammenarbeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer von entscheidender Bedeutung. Wir haben die Erfahrung machen können, dass auch in diesen Fällen eine partnerschaftliche Abwicklung in beiderseitigem Interesse ist und somit der Schaden nicht größer als nötig wird.

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